CrewCard Basic

Versicherungsschutz für Stagehands (Hands / Helfer) in der Veranstaltungsbranche. Einmannbetrieb, freiberuflicher Helfer (Auf- und Abbautätigkeiten) im Bereich der Veranstaltungstechnik, Messe- und Ausstellungsbau.

237,-€ inkl. 19% Versicherungssteuer

CrewCard Basic

Ausschluss: Tätigkeiten, die dem Berufsbild des Veranstaltungstechnikers und weiterqualifiziert entsprechen.

  • Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Gabelstaplerschäden
  • Reisegepäckversicherung
  • Unfallversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Rechtschutzversicherung

Der Versicherungsschutz beinhaltet reine Auf-/ Abbau- und Helfertätigkeiten in der Veranstaltungswirtschaft – keine elektrotechnischen, licht- und tontechnischen Facharbeiten, keine weisenden Tätigkeiten und Tätigkeiten die fachspezifisch der Veranstaltungstechnik zuzuordnen sind.

Der Versicherungsschutz kann jederzeit auf das Konzept Licht-, Veranstaltungs- und Tontechnik aufgestockt werden. Sie sind verpflichtet, Veränderungen Ihrer Tätigkeit umgehend mitzuteilen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Betriebes/Berufes gemäß Betriebsbeschreibung und den sich daraus ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten einschließlich aller betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken.

Die Crewcard Basic beinhaltet

Betriebshaftpflichtversicherung

– Deckungssumme 5 Mio. Euro Personen- , Sachschäden und 1 Mio. Euro Vermögensschäden (zweifach pro Jahr maximiert)
– Geltungsbereich ist das geographische Europa

Versicherungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung für Stagehands/Helfer für zum Beispiel folgende Schäden:

– Bearbeitungs-/ Tätigkeitsschäden
– Be- und Entladeschäden
– Bauherrenhaftpflicht
– Arbeitsmaschinen/Gabelstapler (sofern nicht zulassungspflichtig)
– Umwelthaftpflichtbasisversicherung
– Mängelbeseitigungsnebenkosten
– Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen (auch auf Geschäftsreisen)
– Schlüssel- und Codekartenverlust bis € 50.000,00
– Internetrisiko
– Mietsachschäden an fremden, beweglichen Sachen und/ oder gemieteten geliehenen Arbeitsmaschinen/ -geräten bis EUR 75.000/ SB EUR 500
– …

Selbstbeteiligung: € 250 nur für Sachschäden

Reisegepäckversicherung

– Gepäckversicherung auf Dienstreisen
– Abweichend von den Bedingungen besteht auch Versicherungsschutz für beruflich genutzte Mobiltelefone
  und Notebooks.
  Die Gesamtversicherungssumme pro Person erhöht sich durch diesen Einschluss nicht.
  Die maximale Versicherungsleistung je Schadenfall beträgt für die benannten technischen Geräte je EUR 500,-.
– Foto- und Filmapparate und tragbare Videosystem, max. 750 € je Schaden
– weltweiter Versicherungsschutz
– Versichert sind Schäden im Rahmen einer Zeitwertversicherung u.a. durch
– Transportmittelunfall, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder
  Hängen lassen.
– Sturm, Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt
– auch beim Campen/Zelten

Leistung:
– Versicherungssumme 1.500 € je versicherter Person als Erstrisikosumme (Unterversicherungsverzicht).
– Selbstbeteiligung von 10 %, mind. 150 € je Schadenfall

Unfallversicherung

– weltweiter Versicherungsschutz für die Berufsdeckung mit Wegerisiken für CrewCard-Inhaber
– auch durch erhöhte Kraftanstrengung
– kosmetische Operationen bis 10.000 €
– Als Unfall gelten z.B. auch Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung (z.B. Sehnenriss), Vergiftungen durch
  Gase/Dämpfe und Lebensmittel,
– Infektionskrankheiten u.a. FSME und Borreliose durch Zeckenbiss
– Erfrierungen, Sonnenbrand und -stich
– Trunkenheit verursachte Unfälle (Ausschluss: Trunkenheit am Steuer über 1,1 Promille)
– …

– Grundversicherungssumme:  30.000 € mit 600% Progression
                                         180.000 € bei Vollinvalidität

Auslandsreisekrankenversicherung

– Deckung weltweit für alle Reisen bis 42 Tage
– medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100%
– Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
– 100% für schmerzstillende Zahnbehandlungen
– Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte/Überführungen
  aus dem Ausland bis zu € 5.000 (Europa) bzw. € 10.000 (weltweit)

Selbstbeteiligung in Höhe von 25 € je Schadensfall

Rechtsschutzversicherung

Versicherter Personenkreis:

Versichert sind obligatorisch alle Inhaber der CREWCARDs Basic, Professional und Premium im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Versicherungsumfang:

A. Teilausschnittsdeckung Rechtschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige § 24 ARB/2012

Versichert ist eine Teilausschnittsdeckung aus § 24 ARB/2012 für die Inhaber der CREWCARDs als natürliche Personen in ihrer Funktion als freiberuflich / selbständig / gewerblich Tätige mit den Leistungsarten
-Schadenersatz-Rechtschutz gem. §2 a AUXILIAa ARB/2012
-Steuer-Rechtschutz vor Gerichten gem. §2 e AUXILIA ARB/2012
-Sozialgerichts-Rechtschutz gem. §2 f AUXILIA ARB/2012
-Verwaltungs-Rechtschutz vor Gerichten gem. § 2 g bb) AUXILIA ARB/2012

B: Spezial-Straf-Rechtschutz gem. Sonderbedingungen SSR/2012

Versichert ist der Spezial-Straf-Rechtschutz gemäß Sonderbedingungen
SSR/2012 für die Tätigkeit der CREWCARD-Inhaber.

Versicherungsschutz besteht für

Die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften
des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts,
die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren sowie
die Beistandsleistung (Zeugenbeistand),
die Firmenstellungnahme und für
den Beistand im Verwaltungsrecht,

Kostenschutz besteht u.a. auch für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und privat in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, soweit diese für die Verteidigung erforderlich sind, im Rahmen der bedingungsgemäßen Höchstentschädigungsgrenzen.

Selbstbeteiligung
EUR 250,- je Schadenfall

CrewCard Prämie

Gesamtjahresprämie CrewCard Basic

199,16 € Netto zuzüglich Versicherungsteuer, von derzeit 19 %
237,00 € Brutto inkl. aller Steuern.

CrewCard Bedingungen